Wie das Düsseldorfer Landgericht nun verlauten ließ, wurde die einstweilige Verfügung, die Apple gegen Samsung erwirken konnte, zugunsten von Samsung verändert. So gilt das Vertriebsverbot für das Samsung Galaxy Tab 10.1 nun nur noch für Deutschland, zumindest für die Muttergesellschaft Samsung Korea. Die deutsche Samsung-Tochter dürfe hingegen weiterhin das Samsung Galaxy Tab 10.1 nirgendwo in Europa vertreiben. Nächste Woche, am 25. August, wird das Verfahren dann im Rahmen einer mündlichen Verhandlung fortgesetzt.
Das Düsseldorfer Landgericht hatte auf die Klage von Apple hin, Samsung nutze das iPad, „ein sehr bekanntes Produkt mit Kultstatus“, um sein Galaxy Tab 10.1 besser im Markt zu positionieren, ein komplettes Vertriebsverbot des Tablets mit Ausnahme der Niederlanden verhangen. Unter Kritikern entbrannte daraufhin eine Diskussion, ob ein solches Verbot überhaupt durch ein deutsches Landgericht verhängt werden könne.
Gleichzeitig wurden Gerüchte laut, denen zufolge Apple auf einigen Fotos – die das Unternehmen als Beweise in der Verhandlung vorbrachte – das Samsung Galaxy Tab 10.1 im Design so verändert habe, dass es dem iPad ähnlicher sehe. Sollte sich dies bewahrheiten, könnte Samsung wohl zum Konter ausholen.
Author: fabio
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